Gerichtsurteil

Gericht untersagt Mitarbeiterin
im Altenheim lange FingernÀgel
Eine Betreuerin im Altenheim hat gegen die Anweisung, ihre NĂ€gel kurz und unlackiert
tragen zu mĂŒssen geklagt. Vor Gericht fiel das Urteil allerdings nicht zu ihren Gunsten aus.
Eine Betreuerin eines Seniorenpflegeheims in der NĂ€he von Aachen darf nicht mit langen und
lackierten FingernÀgeln zur Arbeit kommen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen gerade entschieden.
Die KlÀgerin hatte laut WDR nicht auf ihre lackierten Gel-FingernÀgel verzichten wollen,
da sie "Teil ihrer Persönlichkeit" seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und
teile nur selten Essen aus.
Hygienestandard: NĂ€gel des Pflegepersonals mĂŒssen kurz und unlackiert sein
Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers,
wonach die NĂ€gel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein mĂŒssten.
Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen
des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr
Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin.