Fehlerkorrektur :-)

Fehlerkorrektur:
Kosmetik- oder Tattoo-Studios dürfen öffnen
Hannover (dpa/lni) - Die niedersächsische Landesregierung muss noch vor Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung einen Fehler in den Regelungen korrigieren. Auch in Hochinzidenzkommunen mit mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche könnten sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa von Kosmetik- oder Tattoo-Studios wieder angeboten werden, teilte die Staatskanzlei am Sonntag mit. Sofern bei der jeweiligen Dienstleistung ein durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich sei, müsse zuvor ein Test gemacht werden.
Na das sind doch mal sehr gute Nachrichten!
Das bedeutet im Klartext:
Auch wenn der Inzidenzwert über 100 kommt,
bleit das Nagelstudio geöffnet! Der Inzidenzwert war am 06.03.2021 auf 38,3.
Liebe Grüsse Manuela
